Am 11. April 2026 werden die Mittelgänge der Bunker geräumt. Nach diesem Termin werden schrittweise alle Boote aus den Bunkern gestellt.
Terminvereinbarungen bitte mit Herbert Leutgeb.
Am 10.4.2026 findet zwischen 8:00 und 11:00 Uhr im Winterhafen Linz im mittleren Bunker eine Überprüfung der vereinseigenen und privaten Feuerlöscher statt.
Private Feuerlöscher bzw. Bootsfeuerlöscher können ebenfalls zu einem günstigen Preis überprüft werden.
Unser schwimmendes Klubhaus im Sportboothafen Linz ist fertiggestellt. Wir dürfen nun unser schwimmendes Klubhaus offiziell benützen.
Die bei einigen KollegInnen scheinbar bestehende Ansicht, dass eine Verheftung am schwimmenden Klubhaus vom Vorstand verboten wurde, ist falsch.
Richtig ist, dass eine Verheftung von Wasserfahrzeugen durch die Behörden untersagt wurde.
Danke an alle KollegInnen, die an der Realisierung beteiligt waren!
Bunkeröffnung
Bunkeröffnung 2026
Am 11. April 2026 werden die Mittelgänge der Bunker geräumt. Nach diesem Termin werden schrittweise alle Boote aus den Bunkern gestellt.
Terminvereinbarungen bitte mit Herbert Leutgeb.
Arbeitseinsätze_Saisonbeginn_2026
Arbeitseinsätze Frühjahr 2026
Infos bei Hafenmeister Manfred Falkner.
Infos bei Hafenmeister Peter Usner.
Infos bei Hafenmeister Stefan Höglinger.
Infos bei Obmann Christian Haslinger
Kran-Inbetriebnahme
KRANANLAGE
Die Krananlage wird voraussichtlich Anfang April 2026 serviciert und überprüft.
Anschließend kann der Kran wieder benutzt werden.
Achtung: Bei windigem Wetter darf der Kran nicht benutzt werden!
Feuerlöscherüberprüfung
Feuerlöscher – Überprüfung im Winterhafen Linz
Am 10.4.2026 findet zwischen 8:00 und 11:00 Uhr im Winterhafen Linz im mittleren Bunker eine Überprüfung der vereinseigenen und privaten Feuerlöscher statt.
Private Feuerlöscher bzw. Bootsfeuerlöscher können ebenfalls zu einem günstigen Preis überprüft werden.
Sportboothafen_schwimmendes_Klubhaus
Schwimmendes Klubhaus im Sportboothafen Linz
Unser schwimmendes Klubhaus im Sportboothafen Linz ist fertiggestellt.
Wir dürfen nun unser schwimmendes Klubhaus offiziell benützen.
Die bei einigen KollegInnen scheinbar bestehende Ansicht, dass eine Verheftung am schwimmenden Klubhaus vom Vorstand verboten wurde, ist falsch.
Richtig ist, dass eine Verheftung von Wasserfahrzeugen durch die Behörden untersagt wurde.
Danke an alle KollegInnen, die an der Realisierung beteiligt waren!
mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand